Mit der rapide steigenden Digitalisierung von geschäftlichen
Abläufen spielt die Rechtssicherheit von digitalen Dokumenten bereits
heute eine wichtige Rolle.
Eines der Schlagworte ist dabei die Elektronische Signatur, die die
Urheberschaft digitaler Dokumente beweiskräftig belegt. Der Gesetzgeber
fordert mit der GDPdU eine solche Funktionalität.
So ist etwa die rechtliche Verbindlichkeit einer E-Mail-Bestellung ohne
elektronische Signatur nicht gegeben.
Ebenso große Bedeutung kommt dem Thema Berechtigungs-
konzepte zu. Sie verwalten unternehmensweit, wer auf welches
Dokument zugreifen kann, wer es einsehen, ablegen oder verändern
darf. Dies gewährleistet den Datenschutz und sichert sensible Informationen
jeder Art. Stellvertreterregelungen und intelligente Lastverteilungen
verbessern die Durchlaufgeschwindigkeit
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