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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1.1 Alle Vereinbarungen, Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Somit gelten sie auch für künftige und weitere Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht gesondert vereinbart sind. Abweichende Bedingungen, denen die Computer Sommer GmbH (im Nachfolgenden CS genannt) nicht ausdrücklich zugestimmt hat, sind für CS nicht verbindlich. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der schriftlichen Form. 1.2 Definitionen:
2.1 Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge und Zeichnungen bleiben das Eigentum von CS. Ohne schriftliche Zustimmung von CS dürfen sie weder weitergegeben noch vervielfältigt werden; urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein CS zu. 2.2 Angebote von CS sind stets freibleibend, es sei denn, eine Bindefrist ist im Angebot ausdrücklich erwähnt. Der Kunde ist an einen erteilten Auftrag drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von CS bestätigt wird oder CS innerhalb dieser Frist mit der Lieferung bzw. Dienstleistung begonnen hat. 2.3 Konstruktions-, Form- und Softwareänderungen, sofern diese den vertragsgemäßen Zweck nicht erheblich einschränken oder von grundlegender Art sind, hat der Käufer hinzunehmen. 2.4 CS ist berechtigt, die Ausführung eines angenommenen Auftrages abzulehnen, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Kunden eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herausstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde. 2.5 Jeder Vertragsschluss erfolgt
unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch die Zulieferer der CS. CS übernimmt ausdrücklich kein
Beschaffungsrisiko. 2.6 Im Auftrag angegebene Finanzierungsangaben sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Kaufvertrag unberührt. Die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ergeben sich ausschließlich aus diesen Bestimmungen und bleiben durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. 2.7 Vertragsgegenstand ist die Lieferung und Installation von Hardware nebst Zubehör und Software.
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zum Listenpreis berechnet, der am Tag der Lieferung gültig ist. Etwaige Preiserhöhungen auch im Zusammenhang mit Lohn-, Material- und sonstigen Selbstkostenerhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die CS nicht zu vertreten hat, später als drei Monate nach Vertragsschluss geliefert wird. 3.2 Für Dienstleistungen gelten die jeweils gültigen Preislisten. Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen usw., werden ebenfalls zu den gültigen Preislisten abgerechnet. Gibt die Preisliste keine Beträge an, gelten die steuerlichen Höchstsätze als zulässige Obergrenze. Fahrtzeiten der Mitarbeiter von CS gelten als Arbeitszeiten und werden als solche nach den Preislisten abgerechnet. 3.3 Alle Preise gelten ab Lippstadt, wobei Nebenkosten, insbesondere Fracht/Verpackung/Versicherung sowie Installation und Schulung gesondert berechnet werden. 3.4 Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Lieferungen und Dienstleistungen sind vom Zeitpunkt des Rechnungserhalts zur Zahlung fällig. Zahlungen dürfen nur an CS oder an von CS schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem CS über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegen genommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 3.5 Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden obliegt allein CS die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden. 3.6 Zulässige Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.7 Im Falle des Zahlungsverzuges
des Kunden ist CS berechtigt, ihren Zinsschaden geltend zu machen. Ist
der Kunde Verbraucher, sind dies 5 % über dem jeweiligen Basiszins
der Europäischen Währungsunion zzgl. der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Unternehmer zahlt er 10,5
% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion
zzgl. Mehrwertsteuer. CS bleibt der Nachweis offen, dass dieser ein
noch höherer Zinsschaden entstanden ist. Die Zinsen sind sofort
fällig. 3.8 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden Umstände
bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden
alle offenen Forderungen von CS gegen den Kunden sofort fällig,
auch wenn CS Wechsel oder Schecks erfüllungshalber angenommen hat.
Außerdem ist CS nach angemessener Nachfrist berechtigt, von den
diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Fall der
Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ist CS berechtigt,
30 % des Kaufpreises als Schadenersatz vom Kunden zu verlangen.
4.1 CS installiert den Lieferungsgegenstand betriebsbereit beim Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern die Installation vereinbarungsgemäß im Preis inbegriffen oder vom Kunden gesondert in Auftrag gegeben worden ist. 4.2 Der Kunde unterstützt CS
bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Dienstleistungen.
Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich
seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung
der Dienstleistung erforderlich sind. 4.3 Der Kunde hat nur Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das den Spezifikationen der CS bzw. den der Komponentenhersteller entspricht. Die Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der vorhandenen Daten liegt beim Auftraggeber. 4.4 Die Betriebsbereitschaft des installierten Liefergegenstandes wird durch eine erfolgreiche Funktionsprüfung durch CS nachgewiesen und vom Kunden durch Gegenzeichnung des Kundenberichts (Reparaturlieferschein) anerkannt. Unterzeichnet der Kunde den Reparaturlieferschein trotz erfolgreicher Funktionsprüfung nicht, gilt die Betriebsbereitschaft gleichwohl mit dem Datum der Funktionsprüfung als anerkannt, wenn der Kunde sich, obwohl CS ihm unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat, auch innerhalb der Nachfrist nicht erklärt. 4.5 Kann die von CS geschuldete Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gilt die Betriebsbereitschaft mit dem Zeitpunkt der Lieferung als anerkannt, wenn der Kunde, obwohl ihm CS unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine Frist von drei Tagen zur Schaffung der Voraussetzungen gemäß § 4 Ziff. 2 gesetzt hat, keine Mängel gemeldet hat, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht unerheblich mindern.
5.1 CS wird sich bemühen, die angegebenen Termine einzuhalten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt werden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins oder einer Lieferfrist durch CS setzt voraus, dass die technischen Ausführungen der vorgesehenen Lieferungen rechtzeitig vor dem Zeitpunkt dieser Lieferung völlig geklärt sind, sämtliche vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen und abzugebenden Erklärungen rechtzeitig vorliegen und auch die Installationsvorbereitungen pünktlich erfüllt werden; ansonsten verschiebt sich der Liefertermin angemessen. Hieraus kann der Kunde keine Schadenersatzansprüche herleiten. 5.2 Bei unvorhergesehenen Hindernissen
oder höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist/verschiebt
sich der Liefertermin angemessen – auch innerhalb eines Lieferverzuges
– wenn CS dies trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren
Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. bei Betriebsstörung, Streik,
Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Soft- und Hardwarekomponenten,
gleichviel ob sie bei CS oder einem Lieferanten eintreten. Ein Beschaffungsrisiko
übernimmt CS nicht. 5.4 Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungsverpflichtung gemäß Ziff. 4.1 nicht nach, hat er CS die entstandenen Aufwendungen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Versendet CS auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergang an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Diese Bestimmung über die Gefahrtragung gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit der Unterrichtung der Versandbereitschaft beim Kunden. In diesem Falle ist CS berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Zugang der Anzeige über die Versandbereitschaft, die ihr durch die Lagerung entstehenden Kosten mit mindestens 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt CS vorbehalten, wenn nicht der Kunde hierüber vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft. CS schließt auf Wunsch des Kunden eine Transportversicherung auf dessen Kosten ab. Teillieferungen sind zulässig.
7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich CS das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich CS das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 7.3 Der Kunde ist verpflichtet, CS einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 7.4 CS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus diesem Vertrag vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. 7.5 Der Unternehmer ist berechtigt,
die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Er tritt CS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. CS nimmt die Abtretung an. 7.6 Die Be- und Verarbeitung der
Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen oder im Auftrag von
CS. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht CS gehören,
erwirbt CS an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum
Wert, der von CS gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
7.7 CS gibt die vorstehend genannten Sicherheiten frei, soweit sie nach Abzug der Sicherungskosten die gesicherte Forderung um mehr als 20 % übersteigen.
§ 8 Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt 8.1 Kommt CS mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft CS bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, wird CS dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. 8.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. 8.3 CS ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten: 8.3.1 wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen CS und dem Kunden handelt. 8.3.2 wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind. 8.3.3 wenn die unter Eigentumsvorbehalt der CS stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn CS ihr Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat. 8.3.4 CS kann weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne die Einflussmöglichkeit von CS so entwickelt haben, dass für CS die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch CS zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen). 8.3.5 CS ist schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist. 8.3.6 Ein allgemeines Rückgaberecht für Ware besteht nicht. Insbesondere Software ist generell vom Umtausch ausgeschlossen. 8.3.7 Im Übrigen bestimmt sich das Rücktrittsrecht von CS und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Führt CS Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 9.1 Die Wartungs- und Reparaturtätigkeiten
von CS sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils
gültigen Dienstleistungspreisliste. 9.2 Kostenvoranschlag 9.3 Nicht vorher vereinbarte Arbeiten darf CS dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 EURO um nicht mehr als 20 % und bei Aufträgen über 250,00 EURO nicht mehr als 15 % erhöhen. 9.4 Abnahme: Die Abnahme der im Auftrag genannten
Leistungen durch den Kunden erfolgt in den Geschäftsräumen
von CS, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bedarf die Leistung von CS ausnahmsweise aufgrund ihres Charakters der Abnahme, gilt Folgendes: 10.1 Abnahmeprüfung 10.2 Abnahmeerklärung
10.3.2 Die Abnahme erfolgt auch
dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären,
dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.4 Mängelbeseitigung
11.1 Ist der Kunde Unternehmer, leistet CS für Mängel der Ware zunächst nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 11.2 Ist der Kunde Verbraucher, so hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. CS ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 11.4 Unternehmer müssen CS offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen CS innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei CS. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn CS arglistig gehandelt hat. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. 11.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn CS die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. 11.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware; eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird nicht übernommen. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist bei Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn der Kunde CS den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat gemäß Ziffer 9.4 dieser Bestimmung. 11.7 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 11.8 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist CS lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 11.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch CS nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 11.10 Werden Ansprüche aus
der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen
Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Gegenstände gegen den Kunden
geltend gemacht, wird CS dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten
Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn CS unverzüglich
und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt wird, alle
notwendigen Informationen vom Kunden erhält, der Kunde seinen allgemeinen
Mitwirkungspflichten genügt, CS die endgültige Entscheidung
treffen kann, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und CS
bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft.
11.11 Rücksendungen haben ausschließlich
an die CS, Erwitter Straße 151, 59557 Lippstadt, frei Haus zu
erfolgen. Die Annahme bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des
Mangels oder sonstiger Beanstandungen des Kunden oder etwaiger Ansprüche
des Kunden. 11.12 Abwicklung von Fremdgarantien 11.13 Haftung für Pflichtverletzungen
im Übrigen: 11.13.1 Wir haften für unsere
Mitarbeiter, Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz
höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. 11.13.2 Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachlerfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. 11.13.3 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. 11.13.4 Ist der Kunde für Umstände,
die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend
verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand
während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt
ausgeschlossen. 11.13.5 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Absatz 3 in Verbindung mit § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Absatz 2 in Verbindung mit § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt; Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen. 11.13.4 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen. 11.13.6 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 11.13.7 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, zum Beispiel die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, unserem Mitarbeiter dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen unsere Mitarbeiter die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. 11.13.8 Beschaffungsrisiko 11.13.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden auf Grund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur so weit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht. 11.13.10 Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von CS anerkannt worden ist.
Die Rechte des Kunden aus den mit CS getätigten Geschäften sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CS nicht übertragbar.
14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken. 14.2 Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform. 14.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von CS. 14.4 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Sitz im Ausland hat, nach Wahl von CS der Sitz von CS oder der Sitz des Kunden. 14.5 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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